Information:
Laut Trinkwasserverordnung 2001:
Wasser muss geeignet sein, ohne Gefährdung der menschlichen Gesundheit getrunken oder verwendet zu werden.
Mikroorganismen, Parasiten und Stoffe jedweder Art nicht in einer Anzahl oder Konzentration enthält, die eine potentielle Gefährdung der menschlichen Gesundheit darstellen.
Diese Gefährdung besteht bereits bei einer einzigen Legionelle!
Dadurch Sind Sie als Betreiber verpflichtet die Legionellenkonzentration zu minimieren um die Grenzwerte der ÖNORM B 5019 einzuhalten.
Verantwortung:
- bis zum Wasserzähler ist der Trinkwasserversorger verantwortlich
- nach dem Wasserzähler bis zur Zapfstelle ist der/die Eigentümer/in oder die vom Eigentümer beauftragte Hausverwaltung bzw. der Betreiber und zwar mit allen Rechten und Pflichten verantwortlich